Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags e.V.
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts (30.3.2010)
Die Kinderrechtekommission begrüßt den Entwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts als erste Reaktion auf einen notwendigen Paradigmenwechsel in der Vormundschaft (unter I.). Angesichts tragischer Fälle von Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen mit zum Teil tödlichen Folgen während bestehender Amtsvormundschaften (s. Fall Kevin, Bremische Bürgerschaft, LT-Drucks. 16/1381; Leitner/Troscheit, Fälle gravierender Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung mit Todesfolge und schwerster Körperverletzung im Land Brandenburg, Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg – Start GmbH [Hrsg.], Oranienburg 2008, S. 11, 14, 20, 26, 42) sind Korrekturen des Vormundschaftsrechts aus Gründen des Kindesschutzes in diesem Bereich dringend erforderlich. Aber nicht nur im Hinblick auf Gefährdungslagen bei Kleinkindern besteht dringender Reformbedarf, wie nicht zuletzt die Frankfurter Vormundschaftsstudie belegt (Zitelmann/Schweppe/Zenz, Vormundschaft und Kindeswohl, 2004).
Inhaltlich kann den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen grundsätzlich zugestimmt werden; einzelne Punkte sollten aber dennoch überdacht werden (näher unter II.). Zudem sollte die Reform zum Anlass genommen werden, noch im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens weitere, bislang nicht im Entwurf angesprochene Punkte aufzugreifen (III.). Die vorgesehene Korrektur des Vormundschaftsrechts kann zudem nur eine „Vorabreform“ der dringendsten Reformanliegen darstellen; sie sollte den Anstoß dafür bilden, die schon seit Jahren überfällige große Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts nun mit Nachdruck anzugehen (unter IV.).
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