FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Artikel / Jahrgang 2008

 

Hilfe und Schutz für vernachlässigte und misshandelte Kinder.
Das unausgeschöpfte Potenzial der Polizei

von Rainer Becker

 

Über die Jugendämter hinaus, die für die Abwehr so genannter familienspezifischer Gefahren von Kindern die originär zuständigen Ordnungsbehörden sind, ist – vielen weniger geläufig – die Polizei als Gefahrenabwehrbehörde die einzige originär zuständige Behörde für die Verhütung von Straftaten.

Die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht wie auch die Misshandlung von Schutzbefohlenen sind Straftaten gemäß den §§ 171 und 225 Strafgesetzbuch. Keine andere Behörde verfügt über ein derartiges Maß an Erfahrung bei der Beurteilung von Gefahrenlagen (trotz oftmals nur unzureichender Informationen) und dem Ableiten der notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit und weiterer Rechtsgüter wie die Polizei.

Kaum eine andere Behörde hält rund um die Uhr ein derartig gut ausgebildetes und ausgestattetes Personal zur Krisenintervention bei akuter Gefährdung zur Verfügung wie die Polizei.

Aus diesem Grunde stellt die Polizei mit ihren Möglichkeiten auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr ein zu großes Potenzial dar, um sie bei der Entwicklung von Notfallkonzepten zum Schutz von Kindern unberücksichtigt zu lassen.

Bei allen ebenso gewollten wie verständlichen Unterschieden zwischen Jugendämtern und Polizei könnte eine Vernetzung der vorhandenen Möglichkeiten insbesondere dazu beitragen, schneller Kenntnis über eine Vernachlässigung oder Misshandlung von Kindern zu erlangen und damit schneller und effektiver zum Wohl betroffener Kinder intervenieren zu können.

Dies gilt dem Grunde nach gleichermaßen für die örtlich zuständigen Familiengerichte.

Einleitung
Spätestens seit den letzten nahegehenden tragischen Todesfällen vernachlässigter und misshandelter Kinder in Hamburg, Bremen und Schwerin haben Bund und Länder begonnen, Notfallprogramme und verbesserte Hilfskonzepte zu entwerfen, die derartige Ereignisse zukünftig nach Möglichkeit ausschließen sollen.

Nicht nachvollziehbar war hierbei, dass bisher die Polizei anscheinend so gut wie gar nicht in angedachten Interventionskonzepten vorgesehen zu sein scheint. Möglicherweise herrscht hier noch immer ein falsches Verständnis von der Beziehung zwischen Jugendämtern und der Polizei vor, vielleicht liegt es auch an einem falschen (Selbst-)Verständnis von Polizei als bloßer Strafverfolgungsbehörde in derartigen Fällen.

In Mecklenburg-Vorpommern war es hiervon abweichend eine Initiative des Fachbereichs Polizei an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege, auf alle, die mit dem Schutz von Kindern zu tun haben, zuzugehen und mit einer landesweiten Vernetzung zu beginnen.

Schwerpunkte des Anfang 2007 begonnenen Präventionsprojektes waren die Erhöhung der Hinweisbereitschaft in der Bevölkerung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung der Hinweisbereitschaft besonderer Zielgruppen wie Kindererzieher, Lehrer, Ärzte und Gerichtsvollzieher durch besondere Fortbildungsangebote wie Konferenzen und Seminare, das Einrichten einer Anlaufstelle für die Entgegennahme von Hinweisen in Form einer landesweit rund um die Uhr geschalteten Kinderschutzhotline, die Verbesserung der Beurteilung einer Gefahrenlage durch zielgruppenorientierte besondere Fortbildungsangebote.

Um auch auf diesem Wege zu einer breiteren Kenntnisse über die polizeilichen Interventionsmöglichkeiten beizutragen, werden nachfolgend in Frage kommende, insbesondere Gefahren abwehrende Zuständigkeiten und Ermächtigungen der Polizei sowie Fragen der Zusammenarbeit mit Jugendämtern und auch Familiengerichten erörtert und bewertet.

 

Artikel als PDF-Datei zum Download


Erstveröffentlichung in der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Heft 5, 2008, Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlages, s. www.zkj-online.de

s.a. Vernachlässigte und misshandelte Kinder...

s.a. Sozialpolitische Reaktionen auf mangelhaften Kinderschutz

s.a. Unsere Aktivitäten nach der Holzmindener Kinderschutzkonferenz

 

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