FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2005

 

Antrag der Fraktion der CDU
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder wieder zur Pflicht machen

 

Vorbemerkung: Der hier publizierte Antrag der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus stammt schon aus dem vergangenen Jahr und wurde von der dortigen SPD abgelehnt. Er hat aber neue Aktualität gewonnen, weil die Hamburger SPD, veranlaßt durch den krassen Vernachlässigungsfall 'Jessica', nun auch auf obligatorische Vorsorgeuntersuchungen drängt. Das läßt auf eine überparteiliche Einigung hoffen.
K. E. (August, 2005)

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder – U1 bis U10 – wieder zur Pflicht gemacht werden, um im Land Berlin die Kindergesundheit zu verbessern, die Gesundheitserziehung für Kinder und ihre Familien auszubauen und damit das Kindeswohl nachdrücklich zu stärken.

Zur Umsetzung dieser Forderung sind durch den Senat auf Landesebene die dafür notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen zu schaffen und falls erforderlich, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB V zu ergreifen.

Darüber ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2004 zu berichten.

Begründung:

Trotz guter Angebote hat sich in den letzten Jahren die Tendenz verstärkt, dass immer weniger Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U 10 teilnehmen, weil ihre Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen dieses Vorsorgeangebot nicht nutzen. Aus dieser Entwicklung heraus lassen sich auch die verstärkt auftretenden negativen Erscheinungen in der gesundheitlichen Konstitution von Kindern in Berlin, wie z.B. mangelnder Durchimpfungsgrad, Fehlernährung, Adipositas, Zunahme von Diabetes u.ä., ableiten.

Es ist deshalb notwendig, dass diese Vorsorgeuntersuchungen wieder zur Pflicht gemacht werden, um einerseits eine frühzeitige Intervention bei drohenden gesundheitlichen Schäden, wie zum Beispiel durch Vernachlässigung oder Misshandlung sowie bei Entwicklungsstörungen der Kinder, zum Beispiel bei einem verzögerten Spracherwerb, vornehmen zu können und andrerseits die Eltern über dieses niedrigschwellige Angebot intensiv zu beraten und sie in die Lage zu versetzen, zum Wohle ihrer Kinder die richtigen und notwendigen Entscheidungen zu treffen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Senat aufgefordert, die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder wieder zur Pflicht zu machen und die dafür notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen auf Landesebene zu schaffen und falls erforderlich, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB V zu ergreifen.

Berlin, 03. September 2004
Zimmer, Hoffmann, Herrmann, Czaja, Steuer
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

 

 

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