FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2006

 

Zu den neusten Kindesvernachlässigungsfällen erklärt Arthur Kröhnert, Bundesgeschäftsführer der Kinderschutz-Zentren:

 

Der Tod des kleinen Kevin aus Bremen erschüttert die Öffentlichkeit – und doch ist ein tödlicher Ausgang einer Vernachlässigung nur die Spitze des Eisbergs. Den Ämtern bekannte Fälle wie Jessica aus Hamburg, Tim aus Elmshorn oder eben Kevin aus Bremen verdeutlichen, dass das Hilfesystem an seine Leistungsgrenzen stößt.

Dennoch ist es wichtig, dass die Jugendhilfe mit Selbstbewusstsein auf diese schwierigen Fälle reagiert. Allerdings gehört dazu auch eine kritische Betrachtung eigener Schwachstellen und die konsequente Umsetzung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die seit Herbst letzten Jahres in Kraft getreten sind.

Der neue § 8 a SGB VIII „Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung“ fordert, bei Kindeswohlgefährdung systematisch vorzugehen und vergrößert seinen Geltungsbereich auf alle Dienste und Einrichtungen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen.

Um die „Gefährdung einzuschätzen“ und auf „Hilfen hinzuwirken“ bzw. sie anzubieten, müssen sich die Fachkräfte der Jugendhilfe weiter qualifizieren: sie müssen Anhaltspunkte der Kindeswohlgefährdung wahrnehmen und erforderliche Elterngespräche souverän gestalten können. Denn das Ziel lautet: diese Eltern sollen Hilfen in Anspruch nehmen.

Kinder- und Jugendhilfe wird bei der Sicherung des Kindeswohls in schwierigen Fällen immer vor dem Problem stehen, zwischen dem Eingriff zum Schutz des Kindes und langfristigen Perspektiven zum Wohl des Kindes abwägen zu müssen. Diese Gratwanderung wird auch zukünftig ein fachlich schwieriger Abwägungsprozess sein. Er kann nicht ersetzt werden durch „entschlossenes Vorgehen“. Neben der Frage, ob Kinder- und Jugendhilfe ihren Handlungsverpflichtungen in ausreichendem Maße nachkommt, bleibt auch immer die Frage, ob sie dafür in ausreichendem Umfang fachlich qualifiziert und personell ausgestattet ist.

Aus Sicht der Kinderschutz-Zentren wird Fachberatung und Qualifizierung für Fachkräfte der Jugend- und Gesundheitshilfe notwendig soweit sie regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Hier geht es z.B. um Projekte im Rahmen von frühen Hilfen für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern. Rund um die Geburt werden Risiken für das Kind besonders deutlich. Ärzte, Krankenschwestern und Hebammen müssen sensibilisiert werden, problematische Anfänge in der Beziehung zum Kind wahrzunehmen und mit den Eltern zu sprechen und ggf. Hilfen und Unterstützungsangebote anzuregen und auf den Weg zu bringen.

Dazu brauchen Fachkräfte Unterstützung und Fortbildung, um Sicherheit in der Wahrnehmung, in der Diagnostik und für das Gespräch mit den Eltern zu gewinnen.

Die Kinderschutz-Zentren bieten mit ihren Fort- und Weiterbildungsangeboten Grundlagen dafür an, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kinder- und Jugendhilfe fachlich qualifiziert die neuen Aufgaben bewältigen können.

Kurzfristig veranstalten Die Kinderschutz-Zentren zwei Fachtagungen in Heidelberg (25.10.) und Lüdenscheid ( 9.11.) mit den Themen „Sexuelle Gewalt gegen Kinder – Schutzauftrag der Jugend-hilfe“ und „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Der neue § 8a mit seinen Herausforderungen für die Jugendhilfe“. Zu beiden Veranstaltungen werden noch Anmeldungen entgegengenommen unter www.kinderschutz-zentren.org/fachtagungen/ oder telefonisch unter 0221-569753.

 

 

 

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