FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2007

 

Warum terre des hommes Babyklappen und Angebote
zur anonymen Geburt ablehnt

Von Bernd Wacker, Adoptionsexperte von terre des hommes

 

terre des hommes hat zwischen 1967 und 1996 mehr als 2.800 verlassene Kinder aus verschiedenen Kriegs- und Krisengebieten der so genannten Dritten Welt - ein Großteil von ihnen Findelkinder - zur Adoption in deutsche Familien vermittelt. Mit vielen von ihnen stehen wir bis heute in engem Kontakt. Diese Arbeit hat uns gelehrt, dass Angebote zur anonymen Geburt und Abgabe eines Säuglings keineswegs immer und unter allen Umständen den betroffenen leiblichen Müttern und ihren Kindern zugute kommen, sondern nicht selten allein den Interessen derer entsprechen, die sich eines ungewollten Kindes entledigen wollen bzw. daran interessiert sind, aus seiner Existenz Kapital zu schlagen. Wir warnen davor, ohne vorhergehende gründliche Klärung der vielfältigen hier anstehenden Fragen Institutionen zu schaffen, deren Nutzen und Angemessenheit bei gründlicher Betrachtung höchst fraglich erscheint.

I.
Die kontroverse öffentliche Auseinandersetzung um Babyklappe und medizinisch assistierte anonyme Geburt ist inzwischen gut vier Jahre alt. Im Herbst 1999 war der »Sozialdienst katholischer Frauen« in Amberg/Bayern mit seinem »Projekt Moses« an die Öffentlichkeit gegangen und im April 2000 in Hamburg die erste Babyklappe eröffnet worden. Obwohl Kritiker die angebliche Eignung dieser Einrichtungen, Frauen/Mütter »in höchster Not« vor der Tötung ihres neugeborenen Kindes zu bewahren, von Anfang in Zweifel zogen, ist ihre Zahl stetig gewachsen. Zurzeit ist von ca. 70 Babyklappen und einer nicht bekannten, aber sicher ebenfalls in die Dutzende gehende Zahl von Angeboten zur anonymen Geburt auszugehen. Doch nicht nur das: Schon vergleichsweise früh wurden Politik und Gesetzgebung tätig, um die in ihren Voraussetzungen und Folgen kaum bedachte, aber massenwirksam beworbene und prominent propagierte fatale Praxis nachträglich zu legalisieren. Das Ergebnis waren drei Gesetzesentwürfe, die im Oktober 2000, sowie im April und Juni 2002 bekannt wurden. Siegfried Willutzki, der Ehrenvorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, formuliert angesichts dieser hektischen Gesetzesmacherei ebenso knapp wie sarkastisch: »Das Beste, was nach meiner Überzeugung den drei Entwürfen widerfahren könnte, wäre wohl eine anonyme Bestattung, damit niemand die Chance der Exhumierung erhält.«

Ähnliches möchte man auch dem neuen in Baden-Württemberg entstandenen Gesetzesentwurf zur Regelung der anonymen Geburt wünschen, der im Juni 2004 in den Bundesrat eingebracht wurde. Wie seine drei Vorgänger geht auch er noch ohne Weiteres davon aus, die rechtliche Ermöglichung der anonymen (bzw. geheimen) Geburt, sei geeignet, die Zahl der Aussetzungen und Tötungen von neugeborenen Kindern nachhaltig zu verringern. Weil nur so das Leben ansonsten von der Tötung durch die eigene Mutter bedrohter Säuglinge wirksam geschützt werden könne, seien die vorgeschlagenen Regelungen durchaus als verfassungskonform zu betrachten. Es gehe darum, zwei hohe Rechtsgüter, hier das absolute Gebot des Lebensschutzes, dort das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung in eine vernünftige Balance zu bringen, die es verzweifelten Müttern ermöglicht, ihre Kinder anonym bzw. geheim zur Welt zu bringen, statt sie zu töten.

Dieses auch in der öffentlichen Debatte immer wieder begegnende Argument wäre jedoch erst dann und nur dann richtig, wenn tatsächlich von einem Konfliktfall der beiden Grundrechte auszugehen wäre. Mit anderen Worten: Nur wenn der Gesetzgeber anhand entsprechender empirischer Befunde und wissenschaftlicher Studien nachweisen könnte, dass die Einschränkung des Abstammungs-Kenntnis-Rechtes tatsächlich geeignet ist, Neugeborene vor der Aussetzung oder Tötung durch ihre Mütter/Eltern zu bewahren, wäre er legitimiert, das Grundrecht der Kenntnis auf Herkunft so einschneidend wie vorgesehen zu beschränken. Solange sich ein Gesetzesentwurf zur Regelung der anonymen Geburt jedoch lediglich auf vage Vermutungen stützen kann, dürfte er vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe kaum Bestand haben.

Die notwendige Rechtstatsachenforschung aber fehlt bis heute. Und nicht nur sie: Wie viele Babyklappen bzw. krankenhausgestützte Angebote zur anonymen Geburt es gibt und mit welchem Personal, finanziellen Aufwand und »Erfolg« sie arbeiten, ist in keiner amtlichen Statistik verzeichnet. Exakte, deutschlandweite Übersichten zur Zahl in Babyklappen abgelegter bzw. in Kliniken anonym geborener Kinder existieren bis dato ebenfalls nicht. Auskünfte über die Umstände ihrer Vermittlung in Adoptivfamilien und die Auswahl, Vorbereitung und Begleitung dieser Familien sind kaum zu bekommen. Schon diese Defizite hätten die Politik nachdenklich stimmen und bewegen sollen, endlich entsprechende Dokumentationen und Forschungsarbeiten zu initiieren.

II.
Dies gilt erst recht für die folgenden, von Frau Prof. Dr. Christine Swientek (Universität Hannover) und Frau Dipl. Psych. Regula Bott (Hamburg) für die Jahre 1999 bis 2004 aus der Medienberichterstattung erhobenen Zahlen zur Tötung und Aussetzung von Neugeborenen, bei denen es sich, das ist unbedingt zu beachten, um Mindestzahlen handelt. Diese Zahlen liefern gute Gründe für die Annahme, dass Babyklappe und anonyme Geburt die ursprünglich ausgegebene Zielgruppe - schwangere Frauen, die in Gefahr stehen, ihre Kinder nach der Geburt zu töten - überhaupt nicht erreichen.

 

Tot aufgefundene Neugeborene

Lebendaussetzungen mit Todesfolge

Gesamtzahl

1999

21

13

34

2000

17

11

28

2001

17

14

31

2002

21

14

35

2003

31

12

43

2004

20

14

34

2005

22

9

31

2006

26

8

34

2007
1. Hj.

9

7

16

Statt auf diese Zahlen - wie auch immer - einzugehen, nimmt sich der Gesetzgeber die Freiheit, sie schlicht und einfach zu ignorieren. Nicht anders als die inzwischen aufgegebenen ersten drei Entwürfe geht darum auch der neueste Gesetzesentwurf aus Baden-Württemberg von folgenden Behauptungen aus: »In Deutschland werden jährlich zwischen 40 und 50 Kinder aufgefunden, die nach der Geburt ausgesetzt wurden. Nur die Hälfte dieser Kinder überlebt. Dazu dürfte mit einer erheblichen Dunkelziffer an ausgesetzten bzw. getöteten Neugeborenen zu rechnen sein.«

Schon die ersten beiden Sätze sind in dieser Form irreführend. Nur ganz wenige ausgesetzte Neugeborene nämlich, so die Erhebungen von Bott und Swientek, sterben an den Folgen der Aussetzung. Die weitaus größte Zahl getöteter Neugeborener wird am Ort der Geburt getötet (aktiv) oder durch Liegengelassen und Nicht-Versorgung (passiv) zu Tode gebracht. Ein Teil der Leichname wird irgendwo »draußen« abgelegt, der andere Teil im Haus der Geburt (versteckt) gefunden. Mit Aussetzung aber hat weder das eine, noch das andere zu tun. Die auf Seiten der Befürworter gerade der Babyklappen genährte Fantasie, ein Großteil der tötenden Mütter würde ihre Kinder weit vom Ort der Geburt entfernt aussetzen und so zu Tode bringen, und gerade diese Frauen würden, gäbe es die Gelegenheit dazu, ihre Kleinen ansonsten in die nächst gelegene Klappe bringen, geht nach allem, was wir wissen, an der Realität gründlich vorbei.

Und mehr noch: Seit der Eröffnung der ersten Babyklappen und Angebote zur anonymen Geburt ist zwar die Zahl der getöteten Neugeborenen nicht zurückgegangen; die Zahl der durch diese Einrichtungen ihres Rechtes auf Kenntnis der Abstammung verlustig gegangenen »anonymisierten« Kinder jedoch liegt deutlich höher als die in den genannten Gesetzesentwürfen behaupteten Ausgangsdaten (»zwischen 40 und 50 Kinder«) hätten erwarten lassen.

»In mehreren gesonderten Fragebogenaktionen«, so Swientek im November 2002 zusammenfassend, »wurden im September/Oktober 2002 32 Krankenhäuser, die offiziell anonyme Geburten anbieten, und 44 Babyklappenbetreiber nach der Anzahl der von ihnen entgegen genommenen Kinder befragt. Nicht gerechnet wurden diejenigen Kinder, die im Nachhinein von ihren Müttern/Eltern zurückgefordert wurden oder bei denen es zu einer regulären, nicht anonymen Adoption kam. Weitere Quellen wurden herangezogen. Die Untersuchung erbrachte folgendes Ergebnis: Seit Beginn der Anonymisierungsmaßnahmen mittels Babyklappen und anonymen Geburten wurden mit Sicherheit mindestens 90 Kinder zu Findelkindern gemacht: durch Babklappen 45 Kinder, durch anonyme Geburt 45 Kinder. Diese Zahlen sind absolute Mindestzahlen, da nur 70 Prozent aller Befragten antworteten, zehn Prozent davon keine Zahlen nennen wollten und unbekannt ist, wie viele Einrichtungen es wo darüber hinaus gibt. Schätzungen gehen von derzeit 50 bis 70 Klappen und einer unbekannten Zahl von Krankenhäusern aus, die anonyme Geburten zwar nicht offiziell anbieten, sie aber durchführen. Bei dieser Datenlage muss von 100 bis 120 künstlich geschaffenen Findelkindern unter Beachtung empirischer Standards mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden.«

Betreiber und Befürworter der in Frage stehenden Einrichtungen pflegen auf solche Argumente mit dem stereotypen Hinweis auf eine wie immer quantifizierte ominöse »Dunkelziffer« zu antworten. Diese ist entweder aus der methodisch unzulässigen Hochrechnung französischer (ca. 600 anonyme Geburten pro Jahr) auf deutsche Verhältnisse gewonnen oder darf vollends als scheinwissenschaftliche Fantasterei ohne empirische Basis bezeichnet werden. Dunkelziffern stammen aus der Dunkelfeldforschung, die sich mit der durch Täter und/oder Opfer berichteten Kriminalität befasst. Eine herkömmliche Dunkelfeldforschung in Form von Opfer- und/oder Täterbefragung kann es zu diesem Delikt naturgemäß nicht geben.

III.
Der sich aus den Arbeiten von Swientek und Bott ergebende empirische Befund entspricht sehr genau den Überlegungen, die die in der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) versammelten Psychiater und Psychotherapeuten schon im Sommer 2001 in die Diskussion eingebracht haben. Sie bezweifeln nachdrücklich, dass Angebote wie Babyklappe und anonyme Geburt die Gruppe der Schwangeren, die in Gefahr stehen, ihre Neugeborenen zu töten oder auszusetzen, überhaupt zu erreichen vermögen: »Neonatizide [...] werden - soweit wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vorliegen - von Frauen begangen, bei denen eine erhebliche Persönlichkeitsproblematik besteht, wie etwa eine fehlenden Persönlichkeitsreife, mangelnden Bewältigungsmechanismen etc. Diese Persönlichkeitsproblematik führt dazu, dass diese Frauen bei unerwünschter Schwangerschaft nicht in der Lage sind, die üblichen adäquaten Lösungswege zu gehen und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen [...] Nach einer verheimlichten bzw. verleugneten Schwangerschaft wird die betroffene Frau von der Geburt überrascht; im Sinne einer Stress- und Panikreaktion kommt es dann möglicherweise zur Tötung des Neugeborenen oder auch zur Aussetzung. Frauen mit einer solchen Problematik werden [...] kaum in der Lage sein, die Möglichkeit einer anonymen Geburt anzunehmen.«

Zudem macht die DGPFG auf ein in der öffentlichen Diskussion zumeist unbeachtetes Faktum aufmerksam: Mütter mit (»nur«) temporären psychischen Störungen in der Schwangerschaft stehen, durch die scheinbar hilfreichen Angebote einer schnellen Lösung ihrer subjektiv als unüberwindbar angesehenen Probleme verführt, in großer Gefahr, ihr Kind anonym zu entbinden und überstürzt zur Adoption freizugeben. »Wer wird in der Lage sein, diese psychopathologischen Konstellationen zu erkennen, die sehr gut behandelbar sind und unter adäquater Therapie rasch abklingen, wenn doch die Frau direkt nach der Entbindung die Klinik wieder verlässt?« Die meisten auch »öffentlichen Krankenhäuser«, auf die der neue Stuttgarter Entwurf das Recht zum Angebot anonymer Entbindungen einschränkt, dürften für eine solch spezielle Aufgabe nicht gerüstet sein. Sind es die Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen, die künftig mit der Beratung betraut sein sollen? Doch selbst wenn dies der Fall sein sollte - für eine entsprechende Therapie, darüber herrscht in der Fachwelt weitgehend Konsens, ist die der Mutter im selben Antrag eingeräumte Überlegungsfrist von lediglich acht Wochen keinesfalls hinreichend.

Ohne jeden nachgewiesenen Anhalt an der Realität klingt in den Beiträgen der Befürworter anonymer Geburt nicht selten die Hoffnung an, die Legalisierung dieser Angebote könne das Leben nicht nur schon geborener Kinder retten, sondern darüber hinaus auch zu einer Reduzierung der Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen beitragen. Diese Annahme jedoch entspringt schierem Wunschdenken. Entsprechende wissenschaftliche Erhebungen oder Vergleichszahlen, die sie erhärten könnten, existieren nicht. Zudem sollten die Ergebnisse der Debatte um die Legalisierung der so genannten pränatalen Adoption, wie sie im Vorfeld der Reform der §§ 218f. Anfang der 1990er Jahre geführt wurde, vorsichtig machen. Für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, darin stimmten und stimmt die Mehrzahl der Beraterinnen in der Schwangerschaftskonfliktberatung überein, lautet die psychologische Entscheidungsalternative zur Abtreibung nicht (anonyme) Adoptionsfreigabe, sondern Schwangerschaft. Ihre Entscheidung müsse daher eindeutig für oder gegen das Weiterleben des Fötus, nicht aber zwischen zwei Arten irreversibler Trennung vom Kind gefällt werden. Konsequent dazu ist die vorgeburtliche Freigabe eines Kindes zur Adoption bis heute nicht erlaubt.

Alle Bedenken gegen eine Legalisierung der anonymen Geburt gelten, dies sei hier noch einmal wiederholt, erst recht gegenüber den so genannten Babyklappen, die die Mütter nicht nur den Gefahren einer Entbindung ohne medizinische Hilfe aussetzen, sondern sie - wenn es denn wirklich die Mütter sind, die die Kinder zur Klappe bringen! - ohne Beratung und Hilfe genau in jene Situation zurückschicken, die erst dazu geführt hat, dass sie ihr Neugeborenes anonym weggeben zu müssen glaubten. Trotz der Rechtswidrigkeit der Klappen, ihrer Missbrauchbarkeit (Kindesentzug/Kinderhandel) und der genannten schwer wiegenden psychosozialen Defizite betrachtete der Stuttgarter Entwurf von 2002 das klinikgestützte Angebot zur anonymen Geburt jedoch offensichtlich nicht als Alternative zu dieser Einrichtung, sondern als deren Ergänzung: »Wie sich gezeigt hat«, so hieß es dort, »sind Babyklappen [...] nicht ausreichend, um Neugeborene vor dem Schicksal zu bewahren, in hilfloser Lage ausgesetzt zu werden.« Hinter der abenteuerlichen Logik dieses Satzes wird der Wille des Entwurfs erkennbar, indirekt auch die Praxis der Babyklappen zu legalisieren, ganz so, als sei der Betrieb dieser Einrichtungen in sich unproblematisch und selber keiner speziellen Regelung bedürftig. Leider bleibt auch die Haltung des neuen Entwurfs aus Baden-Württemberg auf dieser einmal eingeschlagenen Linie. Denn auch dieser neue Gesetzesentwurf scheint die Babyklappen, ohne dass dies auf den ersten Blick sichtbar wird, gleichsam durch die Hintertüre legalisieren zu wollen. Der Verdacht liegt nahe, längst habe Politik vor der normativen Kraft des Faktischen - erinnert sei nochmals an die große Zahl von Babyklappen und Angeboten zur anonymen Geburt - kapituliert.

IV.
Fazit: terre des hommes bleibt bei seiner grundsätzlichen Ablehnung aller gesetzlichen Angebote, die - wie auch der neue Gesetzesentwurf des Landes Baden-Württemberg vom Juni 2004 - darauf abzielen, die Entscheidung über die für sein späteres Leben wesentlichen Grundrechte eines Kindes ausschließlich und ohne jede wirkliche Kontrollmöglichkeit allein seiner auf Anonymität bestehenden Mutter zu überlassen, zumal selbst im Fall von Klinikgeburt mit (vorhergehender) Beratung weder mit hinreichender Sicherheit festzustellen ist, ob die ihre Personendaten verweigernde Schwangere sich tatsächlich in einer objektiven, anders nicht zu lösenden Notlage befindet, noch ob sie tatsächlich aus eigenem, freiem Willen handelt.

Wir bezweifeln, solange entsprechende sozialwissenschaftliche und Untersuchungen fehlen, zudem energisch, dass die bestehenden Angebote der Jugendhilfe sowie die weitgehenden Möglichkeiten des deutschen Adoptionsrechtes der Ergänzung und Komplettierung durch die anonyme Geburt bedürfen. »Die Problemlagen von Frauen, die auf diese anonymen Angebote zurückgreifen, unterscheiden sich«, so Ulrike Herpich-Behrens mit Blick auf die Erfahrungen des Landesjugendamtes Berlin, »nicht von den Problemen, die Frauen in die bestehenden regulären Schwangerenkonflikt- und anderen Beratungsstellen führen. Dies bedeutet, dass die zur Diskussion stehenden Angebote nicht nur eine eng begrenzte Zielgruppe ansprechen, wie zur Begründung dieser Angebote unterstellt wird. Sondern diese Angebote richten sich an alle Frauen, die ungewollt schwanger sind und nicht wissen, ob sie ihr Kind behalten wollen und wie es weitergehen soll. Die Angebote wirken damit langfristig auf das ganze Hilfesystem für diesen Personenkreis. Babyklappe und anonyme Geburt schließen also keine Lücke, sondern konkurrieren mit allen anderen Hilfsangeboten. Sie entwerten die Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitssystems, weil sie scheinbar eine schnelle Entlastung anbieten.«
Allerdings weist die real existierende Praxis gerade staatlich angebotener Hilfe - insbesondere was deren durchgehende Erreichbarkeit, Niedrigschwelligkeit und Bekanntheitsgrad angeht - in der Tat nicht selten gravierende Defizite auf. Hier gilt es anzusetzen, nicht die ebenso überflüssigen wie gefährlichen Angebote zur anonymen Geburt und Weggabe eines Kindes nachträglich zu legalisieren!

weitere Informationen und Literatur s. http://www.tdh.de/content/themen/weitere/babyklappe/position_tdh.htm#fn1

 

 

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