Eine Antwort auf die Replik von Norbert Struck
von Rainer Becker
Ein Mitarbeiter des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hat reagiert. Dies ist vor dem Hintergrund, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband Angebote des Verfassers auf eine Diskussion zum Thema bis dato ignoriert hat, zunächst einmal etwas Positives. Nicht nachvollziehbar ist der von Herr Struck gewählte Stil. Im fachlichen Streit war es bislang üblich, zu versuchen, Fachargumente mit Fakten und eben besseren Fachargumenten zu widerlegen. Dies ist in der Replik von Herrn Struck eher nicht der Fall. Herr Struck beginnt - neben der weniger Fachkundige vielleicht ablenkenden Polemik - mit der Behauptung, dass die zitierte Broschüre seines Verbandes nicht missverständlich sei.
Einen Beleg bleibt er schuldig, und vor allen Dingen können - und sollten - Interessierte, die es noch nicht getan haben, in der erwähnten Arbeitshilfe nachlesen. Eine überproportional lange Abfolge von Ausnahmefällen erweckt nun einmal den Eindruck, es handele es sich hierbei um Regelfälle. Und wenn jemand etwas aus Sicht des Absenders falsch versteht, sollte dies immer ein Indiz für den bzw. die Verfasser sein, dass das, was vermittelt werden soll, anders aufgebaut oder ausgedrückt werden sollte, damit es so verstanden wird, wie es gemeint ist und Missverständnisse vermieden werden können.
Es ist die Aufgabe eines Absenders, seine Informationen adressatengerecht aufzubereiten und nicht umgekehrt. Und hieran ändert es auch nichts, einen Adressaten zu beschimpfen.
Zu den folgenden Ausführungen „Wahrnehmen-Herausnehmen“ ist zu konstatieren, dass erneut lediglich behauptet und nicht belegt wird. Wenn man dann die etwas konkreteren Aussagen von Herrn Struck zu „Obdachlosigkeit, verängstigtem Verhalten des Kindes, Isolierung des Kindes, Verweigerung der Krankenhausbehandlung …“ anschaut, ist zunächst festzustellen, dass die angeführte Obdachlosigkeit in Zusammenhang mit einem Kita-Kind sich nicht logisch erschließt.
Zum anderen wurden die weiteren angeführten Merkmale aus dem Zusammenhang des Kataloges herausgetrennt, so dass der interessierte Leser erneut am besten selber nachlesen und seinen eigenen Eindruck gewinnen möge. Beim Bekanntwerden des Verweigerns einer Krankenhausbehandlung nicht das Jugendamt zu informieren, bestätigt der Verfasser erneut in seiner anderen Meinung. Der hervorgehobene „Wichtige Hinweis“ für die betroffenen Erzieher ist ein eher „zweischneidiges Schwert“.
Geht ein Fall gut aus, kann man feststellen, dass ja alles im Sinne der Arbeitshilfe richtig gemacht wurde. Kommt ein Kind zu Schaden, kann auf diesen Hinweis verwiesen werden, um festzustellen, dass es sich bei diesem Fall ja um eine unmittelbare und akute Gefährdung gehandelt hatte, und dass natürlich das Jugendamt zu informieren gewesen wäre. Die Verantwortung läge damit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kita und auf keinen Fall bei den Verfassern der kritisierten Arbeitshilfe.
„Pikant“ ist der Hinweis von Herrn Struck, dass der von ihm kritisierte Verfasser Vorsitzender des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Kinderhilfe e.V. ist. Dies ist übrigens ein eigenständiger Landesverband und etwas anderes als der von Herrn Struck benannte Bundesverband der Deutschen Kinderhilfe e.V.
Doch was hat dies mit einer veröffentlichten „anderen Meinung“ zu tun?
Und gelegentliche Kritik auch an Jugendämtern hat darüber hinaus nichts mit der Beurteilung einer Rechtslage und einem Appell, mit den Jugendämtern zu kooperieren, zu tun. Im Übrigen gibt es im Land Mecklenburg-Vorpommern trotz gelegentlicher anderer Auffassungen in aller Regel eine sehr gute Zusammenarbeit sowohl zwischen Jugendämtern und der Polizei als auch den Jugendämtern und der Deutschen Kinderhilfe e. V. Landesverband Mecklenburg-Vorpommern.
Dies mag vielleicht auch daran liegen, dass man hier offen ist für andere Gedanken, den anderen respektiert und andere Auffassungen toleriert. Der von Herrn Stuck gewählte Begriff der „gedankenlosen Propaganda der rettenden Tat“ entspricht erneut einem Umgang mit Andersdenkenden, der hier nicht üblich ist und auch anderswo nicht üblich sein sollte.
Im sachlichen Streit sollte es doch darum gehen, den anderen zu überzeugen, statt zu versuchen, ihn und seine Gedanken klein zu machen. Bei dem veröffentlichten Fachaufsatz handelte es um eine andere Meinung.
Herr Struck hat diesbezüglich eine andere eigene Meinung. Er hat sich Gedanken gemacht, und dies war auch gut so. Und dies gilt es - was den Inhalt angeht - zu respektieren – allen persönlichen Anwürfen zum Trotz.
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