FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Erfahrungsbericht / Jahrgang 2005

 

Ist es denn wirklich SOO schlimm?

 

Als wir uns im Herbst 2003 beim Pflegekinderdienst des Jugendamtes Soltau-Fallingbostel als Pflegeeltern bewarben, ahnten wir noch nicht, dass wir zwei Jahre später seitenlange Stellungnahmen an Amtsgericht und Jugendamt schreiben mussten. Davon hatte uns niemand etwas gesagt. Wir wollten ja eigentlich auch keine Schriftsteller, sondern lediglich Pflegeeltern werden. Aber es kommt erstens immer anders und zweitens als man denkt. Aber der Reihe nach....

Von einer Anzeige in der örtlichen Tageszeitung, die verkündete, dass der Bedarf an Pflegeeltern in unserem Landkreis groß sei, inspiriert, meldeten wir uns telefonisch beim Pflegekinderdienst und vereinbarten einen Gesprächstermin. Das Erstgespräch führten wir mit Frau M, und schon zu diesem frühen Zeitpunkt stellten wir sehr transparent heraus, dass wir für die Betreuung von sowohl geistig, als auch körperlich behinderten Kinder nicht die geeigneten Eltern wären. Eine dezidierte Begründung dafür würde hier zu weit führen, ist aber gleichwohl an den Pflegekinderdienst sowohl in mündlicher als auch schriftlicher Form ergangen.

Es verging einige Zeit bis wir per Post einige Formulare erhielten, die wir pflichtschuldigst ausfüllten und die zusätzlich erbetenen Dokumente, wie freiwillige Schufa-Auskunft, etc. einreichten. Etwaige Informationen für uns, die Pflegeelternbewerber, wie beispielsweise ein Flyer des PKDs, oder Seminarangebote, Adresslisten von Anlaufstellen, etc. fanden sich nicht in unserem Postkasten und auch nicht an einer offensichtlichen Stelle in den Räumen des PKDs. Am 23.06.2004 sollte der erste Hausbesuch erfolgen, auf den wir uns vor allem deswegen besonders freuten, weil er zum einen den Abschluss des Bewerberverfahrens darstellen sollte und wir zum anderen ein Feedback einer anderen Sachbearbeiterin, die aufgrund einer Krankheit von Frau M nun für uns zuständig sei, in unserem Räumen erwarteten. Punkt 10:30 Uhr saßen wir also in unseren Räumen und warteten auf die Ankunft von Frau O, die aber nicht erschien. Auch nicht einige Stunden später. Am 24.06.2004 riefen wir bei Frau O an. Ihre Antwort begann mit einem uns in den folgenden Monaten sehr vertraut werdenden Satz: „Ooooh, das habe ich vergessen!“.

Natürlich vereinbarten wir umgehend während dieses Telefonates einen weiteren Termin für den Hausbesuch. Der Nachmittag des 1. Juli 2004 wurde sowohl von uns als auch von Frau O als gut befunden. Und tatsächlich fand dieser Hausbesuch auch statt. Haubesuche an sich haben immer etwas befremdliches, wobei wir in unserem Fall nicht sagen können, dass jemals das Gefühl aufkam, man spräche über den zukünftigen Aufenthaltsort eines Pflegekindes. Als Frau O sich nach einer guten Stunde mit einem freundlichen „Bis bald Frau S.!“ verabschiedete, ahnten wir noch nicht, dass bald SO bald sein würde.

Denn weniger als 24 Stunden später klingelte am Morgen des 02.07.2004 gegen 9:30 Uhr mein Handy. Völlig überraschend erfuhren wir von Frau O, dass sie einen dreieinhalb Jahre alten Jungen unterzubringen, dabei an uns gedacht habe und ob wir bereit wären, diesen aufzunehmen. Es handele sich, so Frau O, um eine Inobhutnahme mit der Option einer Dauerpflege (Wir hatten uns ausschließlich als Dauerpflegestelle beworben). Frau O führte aus, dass die Inobhutnahme bis zum 13.07.2004 befristet sei und dann in ein Dauerpflegeverhältnis überführt werde. Aus unserer Sicht gab es zu diesem Zeitpunkt keine Veranlassung, skeptisch zu werden. Und so konnte Frau O weiter berichten, dass der Junge stark vernachlässigt und sehr stark entwicklungsverzögert sei. Aber, so insistierte Sie, als ich weitere Nachfragen äußern wollte, es sei Freitag und um 12:00 Uhr sei Feierabend. „Bitte entscheiden Sie sich schnell!“, hieß es, und da mein Mann zu diesem Zeitpunkt, beruflich bedingt, im Büro weilte, erbat ich wenigstens einige Minuten, um mich mit meinem Mann abzusprechen. Ich rief ihn folglich umgehend an, und wir waren uns einig, dass wir dieses Angebot wahrnehmen sollten. Zu vorderst sahen wir einen 3,5 Jahre alten Jungen, der Hilfe brauchte. Ich rief sogleich Frau O an und teilte ihr mit, dass wir gerne bereit seien, den Jungen aufzunehmen.

Eine halbe Stunde nach dem offiziellen Feierabend von Frau O, also gegen 12:30 Uhr, brachten gleich 3 Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes Soltau-Fallingbostel M. zu uns. Die uns bekannte Frau O, sowie Frau S und Herr S, die wir bis dahin noch nicht gekannt hatten, erklärten uns noch einige Dinge zu M., so z.B., dass er seit Mai des Jahres 2004 den heilpädagogischen Kindergarten besuche und er mit dem Prädikat „Einzelkindstatus“ vermittelt sei, was bedeutete, dass M. auf Jahre hinaus das einzige Pflegekind in unserer Familie bleiben solle. Fragen unsererseits nach Allergien und Erkrankungen, wie beispielsweise typische Kinderkrankheiten konnten nicht beantwortet werden. Berücksichtigt man, dass zwischen Hausbesuch und Vermittlung eines Pflegekindes weniger als 24 Stunden lagen, ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, wie unser Begehren eine Notfalltelefonnummer für das kommende Wochenende zu bekommen mit den lapidaren Worten: „Nein, so was haben wir nicht, brauchen Sie auch nicht, was soll schon passieren?“ abgewiesen wurde. Noch zumal wir keine schriftliche Bestätigung als anerkannte Pflegeeltern vom Pflegekinderdienst Soltau-Fallingbostel erhalten hatten. Formal gesehen, waren wir immer noch Bewerber.

Auf der anderen Seite – um das Thema Telefonnummern abzuschließen – war der Pflegekinderdienst weniger besorgt um bestimmte Telefonnummern, so z.B. die unsrige, denn schon am 11.07.2005 rief die leibliche Mutter bei uns an, um sich zu erkundigen, ob ihr leiblicher Sohn tatsächlich bei uns angekommen sei. Als ich Herrn S. am darauffolgenden Tag um Aufklärung bat, wie der leiblichen Mutter unsere Telefonnummer bekannt geworden sei, antwortete dieser: „Das habe ich wohl versäumt; eigentlich sollten Sie schon vorher informiert werden.“ Man kann ja mal etwas vergessen, so wohl die implizierte Entschuldigung des Sachbearbeiters.

In der Summe jedoch sind die vielen Versäumnisse aus unserer Sicht nicht zu entschuldigen, denn fehlende Unterstützung, vergessene Besuchstermine und die Missachtung unserer Privatsphäre haben uns gerade in der Anfangszeit nicht nur verunsichert, sondern auch zu einer Resignation geführt. Welchen Sinn machen Anfragen, wenn keine ausreichenden Antworten gegeben werden? Welchen Sinn machen Absprachen, wenn diese nicht eingehalten werden und welche Hilfen sind gesetzlich festgeschriebene Rechte?

Ein ganz besonderes Kapitel in der mangelnden Unterstützung seitens unseres Pflegekinderdienstes stellen die Besuchskontakte dar. Die Terminierung und Ausgestaltung der Besuchskontakte wurde uns überlassen, wobei es für uns beinahe selbstverständlich geworden war, dass unsere Privatsphäre und damit auch der Schutzraum für M missachtet wurde. Die Besuchskontakte fanden entweder in unserem Haus, oder in den Räumen der leiblichen Mutter statt mit dem Ergebnis, dass nach dem zweiten Besuchskontakt M in eine tiefe Krise stürzte. Er bekam Schrei- und Weinkrämpfe, hatte Albträume, litt unter massiven Ängsten und war kaum noch zugänglich, sowohl was die Primärversorgung, als auch Zuwendungen betraf. Dieser Zustand hält bis heute an.

Anfang November 2004 entschlossen wir uns bei Herrn S, in der Hoffnung Hilfe zu erhalten, anzurufen. Ich schilderte ihm die Situation ausführlich und ließ erkennen, dass ich dringend Hilfe benötige. Herr S antwortete – in mir Zweifel säend: „Ist es denn wirklich so schlimm Frau S.?“

Fast schon verzweifelt wendete ich mich in meiner Not an eine Mitarbeitern des heilpädagogischen Kindergartens in Oerbke, den M seit Mai 2004 besucht. Die Mitarbeiter dort waren stets hilfsbereit und zeigten Verständnis für unsere Situation. In diesem speziellen Fall folgte ein Telefonat zwischen Kindergarten und Pflegekinderdienst mit dem Ergebnis, dass wenig später Herr S bei uns anrief und feststellte: „Es ist ja noch viel schlimmer, als Sie es mir geschildert haben, Frau S.!!“ Meine Eindrücke dieser Zeit zu schildern, treibt mir immer noch die Zornesröte ins Gesicht. Die nachhaltigste Enttäuschung ist aber, dass ein bedürftiges Kind unter der Inkompetenz von Mitarbeitern des Pflegekinderdienstes Soltau Fallingbostel leiden musste. Was wussten wir zu diesem Zeitpunkt schon von Traumatisierung, von Übertragung, Bindungsstörungen und Rechten der Pflegeeltern? Wir betreuten M und allein die vielen Arzttermine kosteten M und auch uns eine Menge Energie.

Am 29.11.2004 sollte ein Hausbesuch mit Herrn S und mir bei der leiblichen Mutter stattfinden. Herr S kam nicht. Ich habe das Gespräch dann mit der leiblichen Mutter allein geführt. Immerhin war zu erwarten, dass sie mir einige Informationen über M liefern konnte.

Die telefonische Rückfrage am nächsten Tag bei Herrn S ergab – wen wundert’s -,  dass er den Termin vergessen habe.

Zum März 2005 entspannte sich die Situation bei uns zu Hause langsam, obwohl uns die ausbleibenden Fortschritte, die M vor allem auch im sprachlichen Bereich machte, große Sorgen bereiteten. Am 23.05.2005 fand ein Hilfeplangespräch statt, das in seinem protokollierten Gehalt eher als mager zu bezeichnen ist. In Erinnerung geblieben ist mir allerdings der Schlusssatz von Frau M: „Ich bin ja froh, dass M zu Ihnen gekommen ist; andere hätten ihn uns nach 3 Tagen auf den Schreibtisch gesetzt.“ Eine interessante Formulierung im Hinblick auf die Entwicklungen, die uns bald überraschen sollten.

Am 13.6.2005 fand eine Untersuchung von M im Gesundheitsamt Walsrode bei Frau H  statt. Zu diesem Zeitpunkt erfuhren wir zum ersten Mal - völlig unvorbereitet - von der bereits diagnostizierten geistigen Behinderung des Jungen. Laut Aussage von Frau H.  wurde das erste Gutachten diesbezüglich schon im April 2004 erstellt, also 2 Monate bevor M zu uns kam! Dem Jugendamt muss demnach also die Behinderung bekannt gewesen sein. Meine Nachfrage bei Herrn S blieb erfolglos. Dafür rief am 17.6. 2005 Frau M bei uns an und begrüßte mich mit den Worten: “Frau S., Sie haben zu Herrn S gesagt, M sei geistig behindert und deshalb wollen Sie ihn nicht mehr haben!“. Ich habe mir diese Aussage schlichtweg verbeten, da sie nicht der Wahrheit entsprach und den Sachverhalt richtig gestellt. Wie schon zu einem ganz frühen Zeitpunkt habe ich hier klar und deutlich unsere Bedenken geäußert, dass wir der Herausforderung, ein behindertes Kind zu betreuen, nur schwerlich gerecht werden können. Frau Ms Reaktion war, ich solle dem Jugendamt nicht die fachliche Kompetenz absprechen, wenn wir als Pflegeeltern für M ausgesucht worden seien, dann sei das auch richtig so.

Am 23.6.2005 kam Frau M zum ersten Hausbesuch zu uns. Meine zum wiederholten Male geäußerten Bedenken hinsichtlich den Anforderungen ein geistig behindertes Kind auf Dauer unter diesen Umständen (keine Hilfe und Unterstützung vom Jugendamt) zum Wohle eben dieses Kindes gewachsen zu sein, wurden von Frau M wie folgt beantwortet: Wir hätten dem Jungen das erste Zuhause in seinem Leben gegeben, er bekomme hier viel Liebe und Unterstützung; er werde hier in jeglicher Hinsicht hervorragend versorgt; es seien sichtbare Bindungen entstanden, er werde gefordert und gefördert. O-Ton Frau M: „Was soll denn eine professionelle Pflegefamilie besser machen als Sie, Frau S.?“

Im Juli/August 2005 haben wir mehrere Untersuchungstermine bei Dr. Krüger-Ruda hinter uns gebracht; ebenfalls mit dem Ergebnis geistige Behinderung mit schlechter Prognose für das spätere Leben von M. Mein Mann und ich haben tagelang hin- und herüberlegt, geredet, neu überlegt, alle Pros und Contras besprochen, überlegt, was das beste für M sei, ob wir mit der Situation, wie sie sich momentan darstellt, auf Dauer klarkommen würden. Wie schon beschrieben, war eines der wichtigsten Kriterien die fehlende Unterstützung durch das Jugendamt.

Am 29.8.2005 habe ich Frau M angerufen und ihr mitgeteilt, dass es so nicht weitergehen könne und wir eine langfristige Perspektive bräuchten - für uns und vor allem für M. Im Verlauf des Gespräches ließ ich Frau M wissen, dass wir auch über eine andere, aber eben passende Pflegefamilie für M reden sollten, wenn sich das Jugendamt weiterhin weigert, uns zu helfen.

Am 6.9.2005 fand ein Hausbesuch durch Frau M statt. Nach dem Gutachten von Dr. Krüger-Ruda wurde die geistige Behinderung von M nicht mehr in Abrede gestellt, wie zuvor die Gutachten von Frau H, denn zu diesen Gutachten hatte Frau M sich wie folgt ausgelassen: „ (...) sind nur für den Kindergarten und sollten nicht überbewertet werden.“ Frau M ging sogar so weit zu behaupten, die Gutachten des Gesundheitsamtes seien bewusst dramatischer formuliert und beinhalteten mehr Diagnosen, als tatsächlich vorhanden seien. Da wir für derartig innerbehördliche Misstrauensbekundungen kein Verständnis aufbringen konnten, konzentrierten wir uns weiter auf unsere Situation.

Frau M erklärte uns, dass es bei Anerkennung der Behinderung und Erhalt einer Pflegestufe schon die Möglichkeiten zur Unterstützung gebe. Es gab keine Aussage, warum die Pflegestufe nicht schon nach dem ersten Gutachten beantragt wurde und warum man uns bis zu diesem Zeitpunkt im unklaren gelassen hatte.

Verständlicherweise ist von unserer Seite von einem Vertrauensverhältnis nicht mehr zu sprechen, ob dieser Arbeitsweise der Mitarbeiter des Jugendamtes. Wir haben Frau M mitgeteilt, sollte eine adäquate Pflegefamilie für M gefunden werden, wäre eine Anbahnung anzuraten, um M den Übergang zu erleichtern. Wir haben nie davon gesprochen, dass es eine schnelle Lösung geben muss. Im Gegenteil: Wir haben Frau M lediglich gesagt: wenn es eine passende Pflegefamilie für M gebe, solle der Übergang nicht zu lange dauern.

Zum Ende des Gesprächs teilte uns Frau M mit, dass sie schon eine neue Pflegefamilie für M im Hinterkopf habe und den Kontakt herstellen werde.

Diese Pflegefamilie war dann am 12.9. 2005 bei uns. Sie zeigten anfangs mehr Interesse an unseren Haustieren, denn an M. Erst nachdem ich anmerkte, dass ich eigentlich erwartete, dass beide Fragen zu M stellen würden, fragte die Frau nach dem nächtlichen Schlafverhalten von M. Hintergrund dieser Frage: Die Frau erklärte mir, dass bei ihnen gar nicht die räumlichen Vorrausetzungen für ein weiteres Pflegekind gegeben seien. M müsste sich das Zimmer mit dem anderen (weiblichen, ebenfalls behinderten) Pflegekind teilen. Sie berichtete weiter, dass sich das bei ihnen lebende Pflegekind nachts sehr unruhig verhalte, schlecht schlafe, die Rollläden hochziehe und runterknallen ließe und auch mit Plastikbechern gegen die Heizung schlage und wohl auch sonst sehr laut sei.

M ist ein schwer traumatisiertes Kind, das unter Albträumen leidet, massive Ängste zeigt und in jeglicher Hinsicht geschützt werden muss. Eine ungestörte Nachtruhe ist Minimum.

Aufgrund seiner psychischen Vorbelastung, der Unfähigkeit Gefahren zu erkennen und diesen adäquat zu begegnen, wie auch seine Distanzlosigkeit gegenüber Fremden, benötigt M eine sehr intensive Betreuung. Intensiv, was den zeitlichen Aufwand betrifft, aber ebenso auch die psychische Belastung der Pflegeeltern. In vielen kleinen Andeutungen und Aussagen wurde klar ersichtlich, dass die vorstellige Pflegefamilie mit M überfordert zu sein schien. Die Frau räumte abschließend ein, dass es bei uns nicht nur sauber und ordentlich sei, sondern auch eine entspannte Atmosphäre herrsche und mit einem Seitenblick auf Frau M fügte sie hinzu, dass das bei ihnen bei weitem nicht so sei.

Am 13.9.2005 habe ich Frau M telefonisch meine Bedenken bezüglich der vorstellig gewordenen Pflegefamilie mitgeteilt (M wäre das 5. Kind in der Familie). Diese Bedenken wurden mit den Worten: „Frau S., das geht Sie nichts an! Wenn wir entscheiden, M geht da hin, DANN geht er dahin!!“

Aufgrund dieser dem Wohl des Kindes zuwider laufenden Aussage von Frau M haben wir uns entschlossen, den Antrag auf Verbleib von M in unserer Familie zu stellen.

Da die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Kindergartens von Anfang an vorbildlich war und wir großes Vertrauen in die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter des Kindergartens haben, wurden diese von mir informiert, sowohl über unseren Entschluss einen Verbleibensantrag, als auch – ganz nebenbei – von der Vorstellung der anderen Pflegefamilie.

Diese Familie ist im Kindergarten bekannt, da auch das bei ihnen lebende Pflegekind diesen besucht. Die Mitarbeiter haben mir gegenüber meinen Bedenken zugestimmt, beide Mitarbeiter äußerten sich dahingehend, dass diese Familie nicht die geeignete Pflegefamilie für M sei (aus obengenannten Gründen).

Am 22.9.2005 rief mich Frau M an und äußerte sich sehr verwundert über unsere Vorgehensweise. Ich habe nochmals in aller Deutlichkeit dargestellt, wie mit uns seit Inpflegenahme von M seitens der Mitarbeiter des Jugendamtes umgegangen worden sei, dass die Arbeitsweise des Jugendamtes völlig indiskutabel sei und nach meinem Dafürhalten sogar fahrlässig. Frau M stimmte mir völlig unerwartet weitestgehend zu, allerdings solle ich doch differenzieren, schließlich sei Herr S für unseren Fall zuständig gewesen und nicht sie.

Frau M hat mir von ihrer Stellungnahme an das Familiengericht berichtet und mehrfach betont, dass es von Seiten des Jugendamtes begrüßt werde, wenn M bei uns bliebe (sofern wir das Pflegeverhältnis nicht kündigen). Sollten wir kündigen, gehe M auf alle Fälle zu der uns vorgestellten Familie.

Wir haben auf Anraten von einer Mitarbeiterin des Kindergartens Kontakt zur Lebenshilfe Walsrode aufgenommen. Der Mitarbeiter hat uns in einem persönlichen Gespräch sehr ausführlich Informationen über mögliche Hilfen und Perspektiven für M offeriert. Diese Art Hilfestellung hätten wir zuallererst von den Mitarbeitern des Jugendamtes erwartet; wir sind der Meinung, dass die Fürsorgepflicht gegenüber dem Pflegekind M von diesen sträflich vernachlässigt wurde.

Wir haben uns im Sinne und zum Wohl des Kindes dafür entschieden, M weiter in unserer Familie zu betreuen.

Herr und Frau S.

*die vollständigen Namen sind der Redaktion bekannt

 

 

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