FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2003

 

Erleichterungen für Pflegefamilien bei Kindergeld und Steuerfreibeträgen

Weniger bürokratischer Aufwand für Pflegeeltern durch
Steueränderungsgesetz 2003

 

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, hat sich bei den Beratungen um das Steueränderungsgesetz 2003 erfolgreich dafür eingesetzt, dass Pflegeeltern mit weniger bürokratischem Aufwand Kindergeld oder steuerliche Freibeträge beantragen können. 49.000 Kinder und Jugendliche leben in Pflegefamilien. Pflegeeltern, die im Auftrag des Jugendamtes ein Kind in Familienvollzeitpflege betreuen, übernehmen eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Der Verein "Restposten Pflegefamilien e.V." übergibt heute dem Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Peter Ruhenstroth-Bauer, in Berlin eine Unterschriftenliste der betroffenen Pflegeeltern.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 sei in der vergangenen Woche vom Deutschen Bundestag auch eine wichtige Regelung für Pflegeeltern verabschiedet worden. Staatssekretär Ruhenstroth-Bauer: "Eine neue gesetzliche Regelung bringt organisatorische Erleichterungen für Pflegefamilien, da sie die Aufwendungen für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung ihres Pflegekindes nicht mehr einzeln nachweisen müssen, wenn sie für das Kind Kindergeld bzw. Freibeträge beanspruchen wollen." Die Neuregelung schließt zugleich weiterhin diejenigen Personen vom Familienleistungsausgleich aus, die ein Kind aus Erwerbsgründen betreuen.

Mit der geplanten Änderung des § 32 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz sowie des § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bundeskindergeldgesetz wird eine für Pflegeeltern nachteilige Folge der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs behoben, die im Rahmen von Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ein Kind in Vollzeitpflege betreuen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die Regelung soll bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2003 angewendet werden.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.11.2003

s.a. http://www.restposten-pflegefamilie.de/Initiative/Urteil/Ubergabe/ubergabe.html

 

 

 

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