FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2003

 

Steuervereinfachungen passieren Bundesrat

Steuererklärungen werden künftig deutlich einfacher. Der Bundesrat billigte das so genannte Steueränderungsgesetz

 

Berlin - Danach können Arbeitgeber unter anderem ihre Lohnsteuerbescheinigungen von 2004 an elektronisch an die Finanzämter senden. Nach Zustimmung auch der Länderkammer können zudem Fußball-Profis künftig nicht mehr in den Genuss steuerfreier Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge kommen. Denn mit dem Gesetz wird die Steuerfreiheit bei hohen Einkommen begrenzt.

Das Steueränderungsgesetz sieht ein ganzes Bündel von Maßnahmen vor, mit denen die Bürger von bürokratischen Anforderungen entlastet werden. Zur Vereinfachung von Steuerverfahren können Arbeitnehmer künftig einen Abdruck der von den Arbeitgebern elektronisch an die Finanzverwaltungen gegebenen Aufstellung als vereinfachte Steuererklärung nutzen. Zur Erleichterung der Steuererklärung sollen Kunden von ihrer Bank einen Überblick über ihre Kapitalerträge erhalten. Dies wird von den Instituten als zu teuer bemängelt.

Eltern von behinderten Kindern oder Pflegekindern werden von aufwendigen Nachweisen befreit. Die Neuregelungen sehen zudem vor, dass künftig auch die Zweijahresfrist bei der steuerlichen Anrechnung von Kosten einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung entfällt. Zudem wurden Regeln zur Umsatzsteuer sowie zu Investitionszulagen europäischen Richtlinien angepasst. Unternehmer erhalten künftig eine Identifikationsnummer für die Umsatzsteuer.

Die Begrenzung des für die Abzugsfähigkeit von Zuschlägen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge maßgeblichen Stundenlohns auf 50 Euro richtet sich vor allem an Profi-Vereine im Fußball, Basketball oder Eishockey. Diese konnten die Gehälter ihrer Spitzenspieler bisher teilweise steuerbefreit auszahlen. Insbesondere Borussia Dortmund war deswegen in die Schlagzeilen geraten. Bisher sind Zuschläge für Nachtarbeit bis 25 Prozent der Ursprungsvergütung und Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu 50 Prozent der Ursprungsvergütung steuerfrei.

Schließlich wird mit dem neuen Gesetz die Mineralölsteuerbefreiung auf Bioheizstoffe erweitert. Geregelt werden ferner Schutzmaßnahmen im Falle von Marktstörungen durch Importe.

 

 

 

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