FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2004

 

 Stellungnahme zur beabsichtigen Erhöhung des Sockelbetrages auf das annähernd jetzige Niveau des heilpädagogischen Erziehungsgeldes (14.02.2004)

 

Der Verein AktivVerbund Berlin – Pflegeeltern für Pflegekinder - begrüßt die Absichtserklärung aus dem Haus des Herrn Senator Klaus Böger, das Erziehungsgeld für die pädagogische Grundversorgung mit erhöhtem Förderbedarf anzuheben, so dass es annähernd das Niveau des Erziehungsgeldes der Heilpädagogischen Pflegestellen erreicht.

Trotz dieses für die Pflegekinder und Pflegeeltern lobenswerten Fortschrittes, ist eine wesentliche und für die Zukunft des Pflegekinderwesens äußerst wichtige Bedingung nicht erfüllt worden.

Der Berliner Senat hat bei Einführung der heilpädagogischen Pflegestellen die Planungssicherheit und notwendige Zuverlässigkeit bei den Zusagen an die Pflegeeltern hervorgehoben. Schriftliche Bescheinigungen, in denen die dauerhafte Zahlung des Erziehungsgeldes zugesagt wurde, wurden immer ausgestellt, wenn sie benötigt wurden.

Die Berliner Bezirke stellten diese Bescheinigungen aus, weil der Grundsatz der Planungssicherheit für diese Pflegefamilien bestand.

Dieser Grundsatz der Planungssicherheit bis zur Verselbständigung des Kindes bestand bei allen Altverträgen ohne explizit im Vertrag ausgeführt worden zu sein seit vielen Jahrzehnten.

Sämtliche Absprachen zwischen den Jugendämtern und den heilpädagogischen und pädagogischen Pflegestellen basierten hierauf und fanden ihren Ausdruck auch in solchen Bescheinigungen.

Die Forderung des uneingeschränkten Bestandschutzes bei diesen zivilrechtlichen Verträgen, ist damit eine rechtliche Konsequenz aus den Absprachen und Zusicherungen.

Die gutachtlichen Stellungnahmen sollen unter Verletzung dieser Rechtsposition, die sich im einzelnen und damit auch für alle heilpädagogischen Altverträge gerichtsfest nachweisen lässt, mit erheblichem Kostenaufwand auch für diese heilpädagogischen Altverträge durchgeführt werden, obwohl die Klageaussichten dieser Pflegefamilien diesen Kostenaufwand in keiner Weise rechtfertigen.

Die gutachtlichen Stellungnahmen (Kosten ab 2500,-Euro) befassen sich – nach den Informationen des Gutachters Herrn Wahlen, der dies auf der Infoveranstaltung vom 10.02. im Seminarraum „Jagdschloß Glienicke“ erläutert hatte – mit einer genau definierten Fragestellung durch das Jugendamt und sollen im Hinblick auf den Betreuungsbedarf nur feststellen, ob die Symptome des Kindes für die Pflegeeltern eine besondere physische oder psychische Belastung bedeuten.

Wird die erhöhte Belastung in diesem Gutachten festgestellt, dass durch Begleitung des Gutachters im Haus und in der Schule (Stigmatisierung im sozialen Umfeld!) usw. exploriert werden soll, dann kann für 2 Jahre dieser „erweiterte Förderbedarf“ vom Jugendamt bewilligt werden. Das Jugendamt, das dieses Gutachten beauftragt, erhält dieses Gutachten, das nur noch den Wert einer Empfehlung besitzt und wird dann entscheiden.

Die heilpädagogischen Pflegestellen sollen unter der Fragestellung der erhöhten physischen und psychischen Belastung der pädagogischen Grundversorgung begutachtet werden.

Da aber die heilpädagogische Pflegestelle in der neuen AV-Familienpflege nicht mehr vorgesehen ist, fehlt hier die passende Fragestellung für den Gutachter.

Die heilpädagogische Pflegestelle hat einen pädagogisch-therapeutischen Auftrag, über den sie einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem Jugendamt abgeschlossen hat.

Die heilpädagogische Arbeit mit dem Kind, orientiert sich nicht an der Belastung durch die Symptomatik, sondern an der pädagogisch-therapeutisch anzugehenden Grundstörung, die wegen der Schwere der psychischen und physischen Schäden über die Verselbständigung der Kinder hinaus bleibt und deren Auswirkung durch die Arbeit der heilpädagogischen Pflegestellen erheblich gemindert werden kann.

Die durch die Struktur der neuen AV-Familienpflege zusätzlich verursachten Bindungsabbrüche, die bisher bei der heilpädagogischen Familienpflege vermieden wurden, führen unweigerlich zu einer erheblichen Verschlechterung der psychischen Entwicklung des Kindes. Das Besondere der heilpädagogischen und pädagogischen Pflegestelle ist das Bindungsangebot bis zur Verselbständigung und darüber hinaus (Ehrenamt ohne Würdigung!). Das Bindungsangebot ermöglicht dem Kind eine intensive Beziehung und Identifikation mit den Pflegeeltern. Dies ist die unabdingbare Grundlage der heilpädagogischen Arbeit mit dem Kind. Die Kontinuität der kindlichen Entwicklung kann nur gewährleistet werden, wenn bei diesen meist schwer missbrauchten und misshandelten Kindern diese Bindung nicht abgebrochen wird.

Den Wechselfällen des Lebens sind auch die für die Entwicklung des Kindes so notwendigen Beziehungen unterworfen. Da diese Abbrüche aber so schwerwiegende Folgen für das Kind haben, dürfen unter keinen Umständen von einer solchen AV weitere Abbrüche ausgehen, die zu schweren Schäden für das Kind unweigerlich führen werden.

Durch die mangelnde Planungssicherheit für die Pflegefamilie wird eine Situation herbeigeführt, in welcher die Pflegeeltern die Existenzgrundlage der Familie auf anderem Wege sicherstellen müssen. Die erforderliche Arbeit kann nicht mehr geleistet werden. Die Belastungen steigen und die daraus sich ergebende Überforderung sind auch durch den unsicheren nicht planbaren erweiterten Förderbedarf nicht mehr aufzufangen.

Der heilpädagogische kostenintensive Rahmen muss deshalb planungssicher verankert sein.

Der Berliner Senat muss sich darüber im Klaren sein, dass wenn er diese qualitativ hochwertigen Pflegestellen mit der neuen AV abschafft, zusätzliche Mehrkosten für Psychotherapeuten usw. in erheblichem Umfang auf ihn zukommen.

Wenn er aber diese notwendigen therapeutischen Maßnahmen aus Kostengründen – wie man schon jetzt sieht - ablehnt, dann werden Menschen in die Gesellschaft als Erwachsene entlassen, die volkswirtschaftlich und für das Gemeinschaftsleben auf der Kostenseite wieder auftauchen werden.

Die heilpädagogischen Pflegestellen in der jetzigen Form sind die qualitativ beste und kostengünstigste Form der Behandlung.

Die Erziehungsstellen sind keine Alternative, da sie teurer sind und in vergleichbaren Fällen qualitativ die heilpädagogische Pflegestelle nicht ersetzen können, was auch wissenschaftlich belegbar ist.

Der Glaube, man könne bei der Erziehungsstelle Geld sparen, in dem man die Kinder auch noch nach Jahren in die Herkunftsfamilie kostensenkend zurückführen kann, ist ein nachweisbarer Irrglaube, der von den Lobbyisten genährt wird.

Der erste Schritt des Senates ist eine sehr begrüßenswerte Verbesserung und deshalb möchte der Verein „AktivVerbund Berlin“ –Pflegeltern für Pflegekinder-, den Jugendsenator auf diesem Weg weiter begleiten und wünscht sich direkte Gespräche hierzu. Wir denken, dass wir in fruchtbringender Form als Vertreter der Pflegekinder und Pflegeeltern beraten können.

Dieter Sauer
1. Vorsitzender

Andrea Trautmann
2. Vorsitzende

Joachim Jetschmann
3.Vorsitzender

AktivVerbund Berlin
Pflegeeltern für Pflegekinder
Mail:
Pflegekids@aktivverbund-berlin.de
Internet:
www.aktivverbund-berlin.de

 

 

 

 

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