FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2006

 

Hamburg schützt seine Kinder:

Bundesratsinitiative für verbindlichere
Früherkennungsuntersuchungen beschlossen

 

Zur Verbesserung des Kindeswohls in Hamburg hat der Senat heute eine Bundesratsinitiative für verbindlichere Früherkennungsuntersuchungen beschlossen. Mit der Initiative soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die dafür notwendigen rechtlichen Regelungen zu schaffen. Insbesondere soll das Angebot für Eltern und Kinder so verbindlich ausgestaltet werden, wie dies unter voller Ausschöpfung des verfassungsrechtlichen Rahmens möglich ist. Darüber hinaus sind Regelungen erforderlich, damit alle Eltern und Erziehungsberechtigten mit ihren Kindern verbindlich zu den Untersuchungen eingeladen werden sowie Bestimmungen zum Datenaustausch zwischen verantwortlichen Stellen (z.B. zwischen Krankenkassen und Jugendämtern) für den Fall der Nicht-Teilnahme an den Untersuchungen.

Die Bundesratsinitiative ist Teil des Senatskonzepts 'Hamburg schützt seine Kinder', das Maßnahmen zur Vermeidung von Misshandlung und sexuellem Missbrauch von Kindern vorsieht. Gesundheitssenator Jörg Dräger: „Die im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Fälle von vernachlässigten Kindern haben deutlich gemacht, dass alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt werden müssen, um derartige Fälle in Zukunft zu vermeiden und das Kindeswohl zu stärken und zu schützen. Mit der Bundesratsinitiative setzen wir uns für rechtliche Regelungen ein, die ein gesundes Aufwachsen von Kindern in Hamburg ermöglichen und sie vor Vernachlässigung und Misshandlung bewahren. Deshalb wollen wir die Früherkennungsuntersuchungen verbindlicher ausgestalten und zum Wohle der Kinder effektiver nutzen.“

Die Früherkennungsuntersuchungen werden von sehr vielen Eltern und Sorgeberechtigten bereits freiwillig wahrgenommen. Sie sind unbestritten erfolgreiche Leistungsangebote der gesetzlichen Krankenversicherung, um körperlichen, psychischen oder geistigen Fehlentwicklungen und Krankheit durch Prävention vorzubeugen.

Insbesondere für die Untersuchungen im ersten Lebensjahr liegt eine hohe Akzeptanz vor. Allerdings ist zu beobachten, dass zur U8 bzw. der Untersuchung am Ende des vierten Lebensjahres eine deutliche Abnahme der Teilnahmerate erfolgt.

Die Ursachen für die Nicht-Inanspruchnahme sind vielfältig. Sie reichen vom schlichten Versäumen der Untersuchungstermine über mangelnde Informationen über die Untersuchungsangebote, unzureichendes Wissen über den Nutzen insbesondere bei nichtdeutschen Eltern, Unsicherheiten im Umgang mit Personen und Institutionen bis zur fehlenden Fähigkeit oder Bereitschaft, die Sorge für das Wohl der Kinder angemessen wahrzunehmen. Gesundheitssenator Jörg Dräger: „Erstes Ziel muss es daher sein, Eltern und Erziehungsberechtigte über Früherkennungsuntersuchungen besser zu informieren und die Teilnahmebereitschaft daran zu steigern.“

Früherkennungsuntersuchungen stellen wegen ihrer Häufigkeit und Regelmäßigkeit grundsätzlich eine Möglichkeit dar, dass in dieser Lebensphase feststellbare Verdachtsfälle auf Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellen Missbrauch durch Ärzte erkannt werden und eine frühzeitige Intervention eingeleitet wird. Auf der anderen Seite muss festgestellt werden, dass im aktuellen Untersuchungskanon keine spezifischen Untersuchungsschritte dazu vorgesehen sind.

Eine Bundesratsinitiative ist erforderlich, da die Rechtsgrundlagen für die Früherkennungsuntersuchungen sowie für den Datenaustausch bundesrechtlich geregelt sind. Auch die Bestimmung des Untersuchungskanons im Rahmen der ‚Kinder-Richtlinien’ durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesverband der Krankenkassen, Bundesknappschaft und Verbände der Ersatzkassen) erfolgt auf der Grundlage bundesrechtlicher Regelungen. Die Wirksamkeit einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Kinder-Richtlinie unterliegt wiederum der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit.

Durch das Einladungswesen soll eine Steigerung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen erreicht werden. Werden diese Untersuchungen nicht wahrgenommen, soll durch eine Meldung an die mit der Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes betrauten Behörden die Möglichkeit zur Kontrolle und helfenden Intervention verbessert werden. Sowohl für das Einladungswesen als auch für die Meldungen sind die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der zur Nutzung von personenbezogenen Sozialdaten erforderlichen datenschutzrechtlichen Regelungen zu schaffen.

Darüber hinaus fordert Hamburg in der Initiative die Bundesregierung auf, dass bei einer Überarbeitung der Kinder-Richtlinien spezifische Untersuchungsschritte bezüglich Kindesvernachlässigung und -missbrauch vorgesehen werden.

Quelle: Behörde für Wissenschaft und Gesundheit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hartmut Stienen, Tel: +49 (40) 428 63-3478, Fax: +49 (40) 428 63-3722; E-Mail: pressestelle@bwg.hamburg.de

 

 

 

[AGSP] [Aufgaben / Mitarbeiter] [Aktivitäten] [Veröffentlichungen] [Suchhilfen] [FORUM] [Magazin] [JG 2011 +] [JG 2010] [JG 2009] [JG 2008] [JG 2007] [JG 2006] [JG 2005] [JG 2004] [JG 2003] [JG 2002] [JG 2001] [JG 2000] [Sachgebiete] [Intern] [Buchbestellung] [Kontakte] [Impressum]

[Haftungsausschluss]

[Buchempfehlungen] [zu den Jahrgängen]

Google
  Web www.agsp.de   

 

 

 

 

 

simyo - Einfach mobil telefonieren!

 


 

Google
Web www.agsp.de

 

Anzeigen

 

 

 

 


www.ink-paradies.de  -  Einfach preiswert drucken