Der Landesverband für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien in Schleswig-Holstein e.V. bittet im Rahmen einer außergewöhnlichen Krisenhilfe um Unterstützung.
Von der Bundesgeschäftsstelle (BAG-KiAP) wurden wir über einen außergewöhnlichen „Notfall“ in Schleswig Holstein informiert.
Es geht um das Pflegekind Christian, der seit vier Jahren bei seinen Großeltern lebt. Er wurde im Alter von 4 Jahren Opfer eines Feuers in der elterlichen Wohnung. Die Mutter konnte eines ihrer Kinder retten. Zwei Kinder wurden erst später von der Feuerwehr aus dem brennenden Haus gerettet.
Christian erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er seitdem im Wachkoma liegt. Er wird seitdem von den Großeltern gepflegt, und eine Heimunterbringung des Jungen konnte vermieden werden.
Bereits vor dem Unfall hatte der Junge über 2 Jahre seines Lebens bei den Großeltern gelebt. Die Eltern haben sich seit dem Unfall nicht mehr um ihr Kind gekümmert.
Christian ist schwerst pflegebedürftig, und die Großeltern haben mittlerweile ihr angespartes Vermögen, das eigentlich für ihren Lebensabend gedacht war, nach und nach verbraucht, für aufwändige Umbauarbeiten am Haus und die Anschaffung eines behindertengerechten PKWs.
Inzwischen steht den Großeltern nur noch ein Minimalbetrag aus der Arbeitslosenversicherung und Pflegegeld aus der Pflegeversicherung für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Für Christian erhalten sie keine Unterhaltsleistungen, und mittlerweile leben sie unterhalb des Existenzminimums.
Eine Hilfe zur Erziehung konnte ebenfalls nicht erreicht werden, einerseits weil Kindern mit Behinderung dieser Anspruch oftmals aus juristischen Erwägungen verwehrt wird, hier aber auch deshalb, weil die sorgeberechtigten Eltern den Antrag erst gar nicht anbringen.
Dem Jugendamt kann hier kein Vorwurf gemacht werden. Das Gericht hat den Großeltern für den Einsatz bis zur Selbstaufgabe gedankt, sah aber keinen Grund, ein rechtsgültiges Pflegeverhältnis zu begründen.
Da die Personensorge bei den Eltern liegt, können die Großeltern auch keinerlei anderweitige Anträge stellen, die den Lebensunterhalt des Kindes sichern würden.
Die finanziellen Möglichkeiten der Großeltern sind ausgeschöpft. Christian wird liebevoll gepflegt, während die Großeltern auf vieles verzichten müssen. Lebensmittel besorgt die Großmutter mittlerweile zwei Mal wöchentlich bei der ‚Tafel’.
Wegen einer notwendigen Reparatur der Bremsen steht derzeit kein PKW zur Verfügung. Selbst notwendige Fahrten können bis zur Instandsetzung nicht erfolgen.
Für die Kosten von ca. 800 Euro können die Großeltern nicht aufkommen.
Der Landesverband für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien in Schleswig-Holstein bittet für diese Familie um eine Spende, damit ihre missliche Krise ein Ende findet, und als erstes der PKW repariert werden kann.
Der Landesverband leistet derzeit Hilfe in Form von Beratung, stellt einen Rechtsbeistand und wird sich darüber hinaus politisch für die Gleichstellung von Kindern mit Behinderung in der Jugendhilfe einsetzten. Darüber werden wir weiter berichten.
Bitte schauen Sie auf die Homepage von Christian unter der Adresse www.christian-homepage.de, wenn sie mehr über Christian erfahren möchten.
Birgit Nabert 1. Vorsitzende
Spenden bitte auf das
Konto: 88056 BLZ.: 200 691 25 (Raiffeisenbank Kaltenkirchen)
Verwendungszweck: Hilfe für Christian
weitere Informationen unter www.kap-sh.de
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