Die Vernachlässigungstragödien und die nachfolgende öffentliche Empörung haben dazu geführt, daß viele Jugendämter ihr gesetzliches Wächteramt ernster nehmen als zuvor. Dabei zeigt sich, daß die notwendige Mitwirkung der Familiengerichte oft nur sehr schleppend und ohne hinreichende Kindeswohlorientierung funktioniert. Diesem Mißstand will nun die Bundejustizministerin durch eine Novellierung des Kindschaftsrechts abhelfen. Über ihre Argumente berichtet Caroline Schmidt im neuesten Spiegel (Nr 22, S.36/37). K.E.
s. http://service.spiegel.de/digas/find?DID=51714174
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