Berlin: (hib/HAU) Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess (16/7617) sieht vor, Opfern schwerer Körperverletzung einen kostenlosen anwaltlichen Beistand zu stellen, um Schadensersatzforderungen an den Täter durchsetzen zu können. Bisher, so der Bundesrat, müssten Opfer, die nicht prozesskostenhilfeberechtigt sind, die Anwaltskosten selber tragen, während dem Täter ein Pflichtverteidiger gestellt werde. Angesichts der gravierenden und oftmals lebenslangen Folgen einer schweren Körperverletzung sei es im Interesse des praktizierenden Opferschutzes dringend geboten, die Kosten für die berechtigte Nebenklage aufzufangen, heißt es in der Begründung. Die Bundesregierung begrüßt die Länderinitiative in ihrer Stellungnahme. Es sei "sachgerecht", Delikte der schweren Körperverletzung, des erpresserischen Menschenraubes und der Geiselnahme in den Katalog des Paragrafen 397a Absatz 1 der Strafprozessordnung aufzunehmen und damit auch in diesen Fällen die kostenlose Vertretung durch einen Opferanwalt zu gewährleisten.
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