FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2008

 

Verwahrlosung: "Der ist nicht krank, der stirbt"
 

Vorbemerkung: In § 42 SGB VIII heißt es: »Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn .... eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert ....«

Dieser Verpflichtung ist der Jugendhilfedienst in Mengede mit schwerwiegenden Folgen für zwei in Verwahrlosung lebende Kinder nicht nachgekommen. Der neueste SPIEGEL (Nr. 13) berichtet darüber in einem ausführlichen Artikel, der die immer wiederkehrenden Abläufe jugendamtlichen Versagens und die stereotypen Rechtfertigungsrituale eindrucksvoll vor Augen führt.

K.E. (März 08)

 

Zwei Töchter, sechs und acht Jahre alt, erleben allein und auf engstem Raum das langsame Sterben ihres krebskranken Vaters. Die Jugendbehörde schreitet nicht ein - jetzt sind die Mädchen traumatisiert, und die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Von Bruno Schrep

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,542740,00.html
 

s.a. Leserkommentar in der ZEIT: Über die Verwahrlosung in den Köpfen
http://kommentare.zeit.de/user/herrm/beitrag/2008/03/23/ueber-die-verwahrlosung-den-koepfen

 

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