FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Rezension / Jahrgang 2006

 




Reinhard J. Wabnitz

Grundkurs Familienrecht
für die Soziale Arbeit

Reinhardt Verlag, 2006

(196 Seiten, 14.90 Euro)

 

Dr. Reinhard Joachim Wabnitz ist Ministerialdirektor a.D. und Professor für Rechtswissenschaft, insbesondere Familien- und Jugendhilferecht im Fachbereich Sozialwesen an der Fachhochschule in Wiesbaden. Der vorliegende Grundkurs ist entstanden, weil die gängigen Lehrbücher sehr umfangreich und komplex sind. Er enthält ein Abkürzungsverzeichnis, ein Sachregister und neben dem Literaturverzeichnis auch weiterreichende Empfehlungen für Lehrbücher, Fallsammlungen, Kommentare und Zeitschriften. Die einzelnen Kapitel enden jeweils mit ausgewählten Literaturhinweisen zum entsprechenden Themenkomplex. Das Buch enthält Fallbeispiele mit Prüfungsfragen und Musterlösungen. Auf den ersten Blick besticht es durch seine sehr klare Struktur und die grafisch-didaktisch gelungene Präsentation, viele Hervorhebungen und hilfreiche Übersichtstafeln.

Zunächst die Hauptkapitel:

Familien und Familienrecht: Ehe und Familie in Deutschland. Familienrecht und Grundgesetz. Familienrecht im BGB und in anderen Gesetzen

Verlöbnis und Ehe: Verlöbnis. Eheschließung. Ehewirkungen

Getrenntleben und Ehescheidung: Getrenntleben. Scheidung. Scheidungsfolgen

Verwandtschaft und Abstammung: Verwandtschaft und Schwägerschaft. Abstammung. Anfechtung der Vaterschaft

Verwandtenunterhalt und Unterhalt aus Anlass der Geburt: Immer wiederkehrende Fragestellungen beim Verwandtenunterhalt. Weitere Fragestellungen beim Verwandtenunterhalt. Unterhalt aus Anlass der Geburt

Elterliche Sorge I: Allgemeine Regelungen. Begriff und Erwerb der elterlichen Sorge. Personensorge und Umgangsrecht

Elterliche Sorge II: Vermögenssorge. Gesetzliche Vertretung. Ruhen und Beendigung der elterlichen Sorge

Elterliche Sorge III: Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sowie des täglichen Lebens. Das gerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen

Elterliche Sorge IV: Gefährdung des Kindeswohls. Familiengerichtliche Entscheidungen. Verfahrensvorschriften

Annahme als Kind (Adoption): Voraussetzungen der Annahme als Kind. Wirkungen der Annahme als Kind. Adoptionsvermittlung und Kinder- und Jugendhilfe

Vormundschaft, Pflegschaft, Beistandschaft

Rechtliche Betreuung: Voraussetzungen der Rechtlichen Betreuung. Auswahl, Bestellung und Aufgaben des Betreuers. Beendigung der Betreuung

Nichteheliche Lebensgemeinschaften, insbesondere die Eingetragene Lebenspartnerschaft: Begriff und Begründung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Rechtswirkungen der Lebenspartnerschaft. Getrenntleben und Aufhebung der Lebenspartnerschaft

 

Im Kapitel über Elternrechte und Staatliches Wächteramt ist folgendes zu lesen:
„Deshalb wird Art. 6 Abs. 2 Satz 1 durch den Satz 2 ergänzt, wonach der Staat über „deren Betätigung“ (also: die Wahrnehmung von Elternrechten und –pflichten) wacht. Aufgrund dieses „staatlichen Wächteramtes“ muss der Staat z.B. bei Kindesmisshandlung oder –vernachlässigung eingreifen. Die zuständigen Stellen sind mithin befugt und ggf. verpflichtet, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dabei auch Elternrechte einzuschränken.“ (S.19) 

Es folgt eine Übersichtsgrafik, in der relevante Rechtsnormen aufgelistet sind.

Ähnlich sind auch die anderen Kapitel aufgebaut. Ein weiteres Beispiel zum Thema Gefährdung des Kindeswohls:
„Eine Einschränkung oder gar die vollständige Entziehung des grundgesetzlich geschützten elterlichen Sorgerechts sind nur bei Vorliegen harter Voraussetzungen möglich. § 1666 statuiert insoweit drei Gruppen von Tatbestandsvoraussetzungen, wobei von jeder der drei in Übersicht 38 genannten Gruppen zumindest jeweils ein Tatbestandsmerkmal erfüllt sein muss.“ (S. 122)

Weiter wird dann ausgeführt:
„Das körperliche Wohl des Kindes ist gefährdet bei körperlichen Misshandlungen wie Schlägen, Verletzungen, bei sexuellem Missbrauch, bei Vorenthaltung von Pflege, ausreichender Nahrung oder Gesundheitsfürsorge etc. Das geistige Wohl des Kindes ist z. B. bei Vorenthalten von Bildung und Erziehung gefährdet.
Das seelische Wohl ist in der Regel ebenfalls bei körperlichen Misshandlungen oder bei sexuellem Missbrauch, bei psychischen Misshandlungen oder Vernachlässigungen, bei häufigen Beleidigungen, grober Ablehnung, Isolation, Verwahrlosung kurzum: bei Vorenthaltung von Liebe, Wärme, Nähe, Schutz und Fürsorge, ggf. auch bei Autonomiekonflikten (z. B. bei Migrantenfamilien) gefährdet (vgl. dazu OLG Düsseldorf FamRZ 1984,1258; OLG Köln ZfJ 2001,157). Bestimmte Formen der Gefährdung des seelischen Wohls des Kindes sind - gerade bei kleineren Kindern, die sich noch nicht hinreichend sprachlich artikulieren können - mitunter besonders schwer festzustellen.
Das Vermögen des Kindes schließlich ist gefährdet, wenn die Eltern z.B. durch eigennützige oder wirtschaftlich unsinnige Maßnahmen die Verminderung oder gar den Verlust des Vermögens des Kindes riskieren.“ (S. 124)

Das Buch ist ein wertvolles Nachschlagewerk für alle Berufsgruppen, die mit Familienrecht beschäftigt sind. Es kann Studenten im Sozialwesen sehr empfohlen werden und auf viele Fragen, die von Pflegeeltern immer wieder gestellt werden, findet man hier schnell und äußerst preiswert Antworten.

Christoph Malter (Mai 2006)

 

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