FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Präsentation / Jahrgang 2008

 



Herausgeber: Institut für Sozialarbeit
und Sozialpädagogik e.V.

Vernachlässigte Kinder besser schützen

Sozialpädagogisches Handeln bei Kindeswohlgefährdung

Ernst-Reinhardt-Verlag, 2008

 

Aufgabenstellung (lt. Klappentext):
»Was muss in der sozialen Praxis der Jugendämter beachtet werden, damit das Wohl eines Kindes geschützt wird? Die unterschiedlichen Aspekte dieses Handelns untersuchen ausgewiesene Experten in diesem Lehrbuch: Sie klären über den rechtlichen Rahmen auf, zeichnen ein fachliches Profil und skizzieren die notwendige Organisationsstruktur bei Kriseninterventionen. Stellvertretend für andere Kinderschicksale wird der skandalöse Fall von Kevin aus Bremen nachvollzogen.
     Ein handlungsorientiertes Lehrbuch zu den Regeln der Kunst bei Kriseninterventionen - damit vernachlässigte Kinder in Zukunft die ihnen zustehende Hilfe bekommen.«

Die Autoren:
Dr. jur. Hans-Christoph Hoppensack
, Jurist mit sozialpädagogischem Zusatzstudium; Jugendstaatsanwalt; Referent beim Senator für Jugend, Soziales und Sport in Bremen; Sozialamtsleiter und (von 1979 bis 2000) Staatsrat beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales der Freien Hansestadt Bremen (Kapitel IV: Fallbeispiel)

Dipl.-Kameralist und Dipl.-Päd. Dieter Kreft, Senatsdirektor (Staatssekretär) a. D.; freiberuflicher Fach- und Organisationsberater und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin; Honorarprofessor der Universität Lüneburg (Einleitung und Gesamtredaktion)

Dr. phil. Joachim Merchel, Professor für Organisation und Management in der Sozialen Arbeit und Leiter des weiterbildenden Master-Studiengangs Sozialmanagement an der Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen (Kapitel III: Kinderschutz: Anforderungen an die Organisationsgestaltung im Jugendamt)

Dr. jur. Thomas Meysen, von 1994 bis 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter (Assistent) am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Freiburg i. Br ., seit 2000 fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. in Heidelberg (Kapital I: Das Recht zum Schutz von Kindern)

Dr. phil. Christian Schrapper, Sozialarbeiter (grad.); Studium der Erziehungswissenschaft, Geschichte und Philosophie; seit 1998 Professor für Pädagogik mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Koblenz-Landau (Kapitel II: Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen)

Dipl.-Päd. Hans-Georg Weigel, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. in Frankfurt a. M. (Einleitung und Vertreter des Herausgebers)

Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
von Dieter Kreft und Hans-Georg Weigel

I . Das Recht zum Schutz von Kindern
von Thomas Meysen
1. Elternrecht und staatliches Wächteramt: Eine Aufforderung an den Gesetzgeber
1.1  Verfassungsrechtliche Vorgaben
1.2  Staatliches Wächteramt, das SBG VIII und das BGB
2. Kindeswohl zwischen Entwicklungsförderung und Gefährdung
3. Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
3.1  Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung als Aktivierung des Schutzauftrags
3.2  Gefährdungseinschätzung
3.3  Einbeziehung von Stellen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe
3.4  Mitteilung an das Jugendamt durch die Einrichtung oder den Dienst
3.5  Anrufung des Familiengerichts und Inobhutnahme
3.6  Grundzüge des Datenschutzes im Kinderschutz
4. Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls(§ 1666 BGB)
5. Kooperation im Kinderschutz
5.1  Mit der Gesundheitshilfe: § 8a SGB VIII als Modell
5.2  Mit der Schule: Ein Anfang
5.3  Mit der Polizei: Abgrenzung und Zusammenarbeit.
5.4  Vernetzte Kooperation zum Schutz von Kindern chronisch kranker Eltern
6. Haftung und strafrechtliche Verantwortung
6.1  Geteilte Verantwortlichkeiten und Verantwortung
6.2  Strafrechtliche Verantwortung
6.3  Zivilrechtliche Haftung sowie arbeits- und beamtenrechtliche Konsequenzen
7. Rechtsentwicklung: Ein Ausblick
8. Zum Abschluss: Ein Fazit

II. Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen - Methodische Überlegungen zur Kinderschutzarbeit sozialpädagogischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe
von Christian Schrapper
1. Gefahren für das Wohl des Kindes
2. Möglichkeiten des Kinderschutzes
3. Verfahren und Instrumente für sozialpädagogische Fachkräfte
   zur Gefahrenerkennung und -abwehr
4. Sozialpädagogische Intervention in akuten Gefährdungs- und Krisensituationen und ihre
   methodische Gestaltung

III. Kinderschutz: Anforderungen an die Organisationsgestaltung im Jugendamt
von Joachim Merchel
1. Effektiver Kinderschutz -Mehr als nur das Ergebnis individuellen kompetenten Handeins.
2. Wie hinderliche Organisationsbedingungen einen effektiven Kinderschutz
     im Jugendamt erschweren können.
3. Organisationsbezogene Anforderungen zur Realisierung eines
     »guten Kinderschutzes" im Jugendamt
3.1  Handlungsprogramme
3.2  Gefahr von Routinen
4. Organisationskultur und Kinderschutz im Jugendamt als Teil einer
     lernfähigen Organisation
4.1  Organisationskultur
4.2  Lernfähige Organisation
4.3  Lernförderliche Organisationskultur.
5. Reflexive Organisationskultur im Jugendamt: Eine günstige Voraussetzung
     für effektiven Kinderschutz. ...
5.1  Lernorientiertes Fehlermanagement im ASD
5.2  Strukturierte Qualitätsentwicklung und Evaluation im ASD ..
5.3  Zur Bedeutung von Leitung bei der Herausbildung einer reflexiven
     Organisationskultur im Jugendamt.
6. Vereinbarungen zum Kinderschutz mit Trägern von Einrichtungen und Diensten
7. Zusammenfassung: Effektiver Kinderschutz als Zusammenspiel von individueller
     Kompetenz und Organisationsgestaltung. .

IV. Kevins Tod - Ein Fallbeispiel für missratene Kindeswohlsicherung
von Christoph Hoppensack
1. Die Organisation der Jugendhilfe in Bremen.
2. Kevin und seine Eltern
3. Chronologie einer versäumten Sicherung des Kindeswohls
4. Warum Kevin nicht zu seinem Wohl gekommen ist, und was man daraus lernen muss.
4.1  Der Casemanager
4.2  Der Amtsvormund
4.3  Die Fachaufsicht
4.4  Erziehungshilfe als verantwortungsentlastende Arbeitsteilung .
4.5  Kindeswohl versus Geld

 

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