Von der Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Gila Schindler, wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass durch Einwirkungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit eine neue Rechtsauffassung zur Anrechenbarkeit des Pflegegeldes nach KJHG auf Leistungen nach Hartz IV (AlG II) entwickelt wurde.
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